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Cruelty free, vegan, tierversuchsfrei: Was die Label wirklich bedeuten
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Cruelty free, vegan, tierversuchsfrei: Was die Label wirklich bedeuten
Stand: Oktober 2026. Dieses Dossier gehört zum Instagram-Karussell von @derveganist. Alle Zahlen sind unten mit Quellen belegt.
Kurzfassung
„Vegan“, „tierversuchsfrei“ und „cruelty free“ sind drei verschiedene Aussagen. Keine davon ist rechtlich geschützt, und keine deckt die andere ab. In der EU sind Tierversuche für Kosmetik seit 2013 verboten, das gilt für jedes Produkt im Regal, mit und ohne Hase. Das Verbot hat allerdings zwei Löcher: Tests für andere Länder und Tests nach dem Chemikalienrecht REACH. Und das Argument „wir verkaufen nicht in China, weil dort Tierversuche Pflicht sind“ trägt seit 2021 nur noch eingeschränkt und seit Juli 2026 fast gar nicht mehr.
Drei Begriffe, drei Bedeutungen
| Begriff | Was er aussagt | Was er nicht aussagt |
|---|---|---|
| Vegan | Keine tierischen Inhaltsstoffe. | Nichts über Tierversuche. Das hängt vom jeweiligen Siegel ab. |
| Tierversuchsfrei | Bei Siegeln: keine neuen Tierversuche ab einem festen Stichtag, weder vom Hersteller noch von seinen Lieferanten. | Nichts über Inhaltsstoffe. Karmin, Lanolin, Bienenwachs oder Kollagen sind erlaubt.[7] |
| Cruelty free | Dasselbe wie tierversuchsfrei, nur auf Englisch. | Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Jeder darf ihn auf die Packung schreiben. |
Das Beispiel, das alles erklärt: Karmin (CI 75470, E 120) ist ein roter Farbstoff aus getrockneten und zerstoßenen Cochenille-Schildläusen.[12] Ein Lippenstift mit Karmin kann das Leaping-Bunny-Siegel tragen, weil das Siegel ausdrücklich nur Tierversuche prüft und keine Inhaltsstoffe.[7]
Siegel ist nicht gleich Siegel
| PETA „Animal Test-Free“ | Leaping Bunny | |
|---|---|---|
| Grundlage | Unterschriebene Erklärung des Unternehmens (Statement of Assurance). PETA selbst nennt das „Vertrauenssache“.[7] | Fester Stichtag, ab dem keine Tierversuche mehr stattfinden dürfen.[7] |
| Lieferanten | Vertragliche Zusagen der Lieferanten, aber keine Dokumente verlangt. | Schriftliche Nachweise von jedem Rohstofflieferanten (Supplier Monitoring). |
| Kontrolle | Keine externen Audits. | Unabhängige Audits alle paar Jahre, jährliche Rebestätigung. |
| Mutterkonzern | Muss nicht zertifiziert sein. | Muss nicht zertifiziert sein. Die Marke muss als eigenständige Einheit mit eigener Lieferkette arbeiten. |
| Inhaltsstoffe | Nur mit Zusatz „Vegan“ geprüft. | Nicht geprüft. Leaping Bunny: „Wir sind kein Vegan-Zertifizierer.“ |
Der Stichtag ist wichtig, um das Prinzip zu verstehen: Fast jeder kosmetische Rohstoff wurde irgendwann einmal an Tieren getestet. „Nie getestet“ gibt es praktisch nicht. Siegel sagen deshalb nur: ab diesem Datum nicht mehr.
Was in der EU gilt
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verbietet Tierversuche für Kosmetik in drei Stufen:[1]
- 11. September 2004: Keine Tests mehr an fertigen Kosmetikprodukten.
- 11. März 2009: Keine Tests mehr an Inhaltsstoffen. Erstes Vermarktungsverbot, mit Ausnahme von drei komplexen Testarten.
- 11. März 2013: Vollständiges Vermarktungsverbot. Nichts, was zur Erfüllung der EU-Kosmetikverordnung an Tieren getestet wurde, darf in der EU verkauft werden. Auch dann nicht, wenn es keine tierfreie Methode gibt.
Das gilt für jedes Kosmetikprodukt, das in der EU verkauft wird. Für die Eigenmarke der Drogerie genauso wie für die Naturkosmetik mit dem Hasen.
Darf „tierversuchsfrei“ in der EU überhaupt auf der Packung stehen?
Das ist komplizierter, als es klingt. Zwei Regeln greifen gleichzeitig.
Regel 1: Artikel 20 Absatz 3 der Kosmetikverordnung erlaubt den Hinweis, dass keine Tierversuche durchgeführt wurden, nur unter einer sehr harten Bedingung: Weder der Hersteller noch seine Lieferanten dürfen jemals Tierversuche am Produkt, am Prototyp oder an einem Inhaltsstoff durchgeführt oder in Auftrag gegeben haben, und es dürfen keine Inhaltsstoffe genutzt werden, die andere für die Entwicklung neuer Kosmetik an Tieren getestet haben.[1] Nach der Kommissionsempfehlung 2006/406/EG spielt es dabei keine Rolle, wo oder wann der Test stattfand.[1] Das können die wenigsten Marken belegen.
Regel 2: Die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 legt gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen fest. Das Kriterium „Rechtmäßigkeit“ verbietet Aussagen, die einen besonderen Vorteil suggerieren, der in Wahrheit nur die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen ist.[2] Branchenverbände wie die britische CTPA und mehrere Rechtsexperten lesen das so: „Nicht an Tieren getestet“ ist in der EU Werbung mit dem Mindeststandard, weil jedes Produkt im Regal dasselbe sagen könnte.[2] Im Technischen Dokument der Kommission zu Werbeaussagen (2017) steht dieses Beispiel nicht wörtlich, dort wird Hydrochinon als Beispiel genannt. Die Lesart ist trotzdem verbreitet und wurde im Kommissionsbericht 2016 von Mitgliedstaaten so vertreten.
Fazit: Rechtlich ist der Hase ein Grenzfall. Für das Produkt im Regal ist er in der EU eine Selbstverständlichkeit.
Loch 1: Für China testen und in der EU verkaufen?
Das ist der Punkt, den die meisten nicht kennen. 2016 hat der Europäische Gerichtshof im Fall C-592/14 (EFfCI) entschieden: Das Vermarktungsverbot greift, wenn Tierversuchsdaten aus anderen Ländern genutzt werden, um die Sicherheit des Produkts für den EU-Markt nachzuweisen.[3] Testet ein Konzern denselben Inhaltsstoff, um die Vorschriften eines anderen Landes zu erfüllen, und nutzt die Daten nicht für die EU-Sicherheitsbewertung, bleibt der Verkauf in der EU erlaubt. Ein pauschales Verbot von Tierversuchen für andere Märkte gibt es nicht.
Die Tests müssen in der Produktinformationsdatei dokumentiert werden, ausdrücklich auch solche, die für die Vorschriften von Drittstaaten durchgeführt wurden.[1] Dokumentiert heißt nicht verhindert.
Loch 2: Die EU selbst ordnet Tierversuche an
Neben dem Kosmetikrecht gilt das Chemikalienrecht REACH. Darunter kann die Europäische Chemikalienagentur ECHA weiterhin Tierversuche für Stoffe verlangen, die auch in Kosmetik landen.
Der bekannteste Fall: 2018 forderte die ECHA vom deutschen Hersteller Symrise Tierversuche für die beiden UV-Filter Homosalat und 2-Ethylhexylsalicylat, die ausschließlich in Sonnenschutz eingesetzt werden. Symrise weigerte sich mit Verweis auf das Kosmetikverbot und zog bis vor das Gericht der EU. Am 22. November 2023 verlor Symrise (Rechtssachen T-655/20 und T-656/20). Die Begründung des Gerichts: Das Kosmetikverbot schützt Endverbraucher. Arbeiter in der Produktion sind dem Stoff anders ausgesetzt, und ihr Schutz fällt unter REACH.[4] Laut Cruelty Free Europe umfasst das verlangte Testprogramm über 5.500 Ratten, Kaninchen und Fische.[5] Das Urteil selbst nennt keine Tierzahl. Ein Rechtsmittel beim EuGH wurde angekündigt.
Cruelty Free Europe nennt das Kosmetikverbot seitdem „praktisch bedeutungslos“. Das ist überzogen, aber der Kern stimmt: Das Verbot verhindert Tierversuche für die EU-Sicherheitsbewertung von Kosmetik. Es verhindert nicht generell Tierversuche an Kosmetikstoffen.
Weitere Grenzen des Verbots
Das Kosmetikverbot gilt nur für das, was rechtlich als Kosmetik eingestuft ist. Arzneimittel, Medizinprodukte und Biozide haben eigene Regeln, und dort sind Tierversuche teilweise vorgeschrieben. Grenzfälle sind Desinfektionsmittel, Zahnpasta mit medizinischen Aussagen und Sonnenschutz, der in den USA oder Australien als Arzneimittel gilt. In Japan sind Tierversuche für „Quasi-Drugs“ vorgeschrieben, dazu zählen Produkte, die in Europa Kosmetik wären. Auch bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung können Zulassungen für neuartige Lebensmittel oder gesundheitsbezogene Werbeaussagen Tierstudien erfordern. Ein „vegan“-Label sagt dazu nichts.
China: Stand 2026
Lange war China das einzige Land, das Tierversuche für importierte Kosmetik ausdrücklich vorschrieb. Das war das Hauptargument vieler Marken, dort nicht zu verkaufen, und das Hauptargument von Siegeln, Marken auszuschließen, die es trotzdem taten. Dieser Stand ist überholt.
- Seit 2014: In China hergestellte allgemeine Kosmetik braucht keine Tierversuche mehr, wenn eine Sicherheitsbewertung vorliegt.[6]
- Seit 2018: Kosmetik, die über den grenzüberschreitenden Onlinehandel (CBEC) nach China kommt, wird wie ein persönlicher Import behandelt. Keine Registrierung, keine Tierversuche, weder für allgemeine noch für Spezialkosmetik.[6]
- Seit 1. Mai 2021: Importierte allgemeine Kosmetik ist von Tierversuchen befreit, wenn ein behördliches GMP-Zertifikat aus dem Herkunftsland und eine Sicherheitsbewertung vorliegen.[6]
- Seit 29. Juli 2026: Die Ausnahme gilt auch für Dauerwellprodukte, nicht-oxidative Haarfärbemittel, physikalisch aufhellende Produkte und allgemeine Kosmetik mit neuen Inhaltsstoffen (außer Kinderkosmetik).[6]
Was weiterhin testpflichtig ist: Sonnenschutz, oxidative Haarfarbe, chemische Aufheller, Kinderkosmetik und Produkte von Firmen ohne anerkanntes GMP-Zertifikat, jeweils nur im regulären Import. Tierversuche nach Markteintritt sind nicht ausdrücklich ausgeschlossen, werden laut Branchenberatern aber seit Jahren nicht mehr praktiziert, und Firmen können Produkte zurückziehen statt Tests zuzulassen.[6]
Wer heute noch für China an Tieren testen lässt, tut das, weil er Sonnencreme, Haarfarbe oder Kinderprodukte über den regulären Import verkaufen will und auf CBEC oder lokale Produktion verzichtet. Das ist eine Geschäftsentscheidung, keine staatliche Zwangslage mehr.
Hat der Boykott geschadet oder genützt?
Die Frage kommt oft: Hätten die Marken nicht mehr erreicht, wenn sie in China präsent gewesen wären? Die Belege sprechen dagegen. China begründet die Lockerungen selbst mit der Angleichung an die Regeln seiner Handelspartner.[6] Die Bedingung für die Ausnahme, das behördliche GMP-Zertifikat, haben zuerst die britische und die französische Regierung ausgestellt. NGOs wie PETA und das Institute for In Vitro Sciences haben chinesische Labore in tierfreien Methoden geschult. Cruelty Free International und Humane Society International haben jahrelang mit der chinesischen Behörde verhandelt.[11] Das Fernbleiben der Marken war Teil des Drucks, der zu dieser Angleichung geführt hat. Einen Beleg dafür, dass Präsenz mit Tierversuchen die Wende beschleunigt hätte, gibt es nicht.
Was bringt mir das Siegel beim Einkauf dann noch?
Innerhalb der EU: bei neuen Tierversuchen für die EU-Sicherheitsbewertung nichts. Da gilt für alle Produkte dasselbe Gesetz.
Ein kontrolliertes Siegel sagt dir drei Dinge, die kein Gesetz regelt: ob die Lieferkette geprüft ist, ob die Marke für andere Märkte testen lässt, und ab wann sie das nicht mehr tut. Was es dir nicht sagt: ob das Produkt tierische Inhaltsstoffe enthält, und was der Mutterkonzern tut.
Die vegane Position: Veganismus verlangt beides
Ein Tierversuch nutzt ein Tier als Werkzeug. Karmin, Lanolin oder Bienenwachs im Produkt nutzen ein Tier als Rohstoff. Für das Tier macht das keinen Unterschied. In beiden Fällen wird es für ein Produkt benutzt, das niemand braucht.
„Cruelty free“ tut so, als wäre nur das Testen das Problem. Das Wort verspricht ein Produkt ohne Grausamkeit und meint eine einzige Art davon. Ein veganes Produkt braucht beides: keine tierischen Inhaltsstoffe und keine Tierversuche. Mehr zur Grundlage: warum-vegan.com.
Checkliste für den Einkauf
- Der Hase allein sagt in der EU nichts. Entscheidend ist, ob ein kontrolliertes Siegel dahintersteht (Leaping Bunny) und ob die Marke auf ihrer Website konkret sagt, ob sie für andere Märkte testen lässt.
- „Vegan“ und „tierversuchsfrei“ sind zwei verschiedene Prüfungen. Du brauchst beide. Die Inhaltsstoffliste (INCI) verrät dir Karmin (CI 75470), Lanolin, Cera Alba (Bienenwachs), Kollagen, Keratin, Seide (Serica).
- Schau nach dem Mutterkonzern. Die Marke ist nur so ehrlich wie der Konzern dahinter, und dein Geld landet dort.
- Das China-Argument trägt seit 2026 im regulären Import vor allem noch für Sonnencreme, oxidative Haarfarbe, Kinderkosmetik und Marken ohne anerkanntes GMP-Zertifikat. Wer es für Lippenstift oder Shampoo benutzt, hat die neuen Regeln nicht gelesen.
- Produkte, die rechtlich keine Kosmetik sind (Desinfektion, medizinische Zahnpasta, Arzneimittel), fallen nicht unter das Verbot.
Zahlen
2023 wurden in der EU-27 rund 6,4 Millionen Tiere in Versuchen aller Art eingesetzt, mit Norwegen knapp 8 Millionen. 15,8 Prozent der Verwendungen dienten regulatorischen Zwecken, also behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen.[8] Kosmetik-spezifische Zahlen gibt es seit 2009 nicht mehr, sie gehen in der Chemikalienstatistik auf. Zwischen 2015 und 2023 wurden über 15 Millionen Tiere für regulatorische Tests verwendet, fast 40 Prozent davon für die Chemikaliensicherheit.[9]
Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics“ (über 1,2 Millionen Unterschriften) hat die EU-Kommission am 1. Juni 2026 einen Fahrplan zum Ausstieg aus Tierversuchen in der Chemikaliensicherheit vorgelegt. 22 Maßnahmen, drei Säulen, kein Enddatum.[9]
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Art. 11, 18 und 20 · Kommissionsempfehlung 2006/406/EG · EU-Kommission, Ban on animal testing
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 · EU-Kommission, Technical Document on Cosmetic Claims (2017) · CTPA, Cosmetic Product Claims
- EuGH, Urteil C-592/14 (EFfCI), 21.09.2016, Pressemitteilung 105/16
- Gericht der EU, Urteile T-655/20 und T-656/20 (Symrise / ECHA), 22.11.2023, EUR-Lex
- Cruelty Free International, Stellungnahme zum Symrise-Urteil, 22.11.2023
- China NMPA, Provisions for Management of Cosmetic Registration and Notification Dossiers (2021) · NMPA Announcement No. 70 (29.07.2026) · ChemLinked, China Cosmetic Animal Testing Regulation (Stand 21.08.2026)
- Leaping Bunny Corporate Standard und FAQ · PETA, Beauty Without Bunnies FAQ
- EU-Kommission, Statistik zur Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken 2023 (ALURES) · EARA-Zusammenfassung
- EU-Kommission, Roadmap towards phasing out animal testing for chemical safety assessments, 01.06.2026
- Humane World for Animals, Cosmetics animal testing FAQ (2026)
- ACTAsia (2021) · PETA/IIVS, Schulung chinesischer Labore in tierfreien Methoden
- EU-Kommission, CosIng-Datenbank, Eintrag CI 75470 (Carmine)
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